Netzabhängige 230 V Stromversorgungsanlagen in transportablen elektrischen Betriebsstätten

 

Grundsätzliches zum Thema 230 V im Fahrzeug:

Fahrzeuge und technische Ausrüstungen des Brand- und Katastrophenschutzes sind im Sinne des Gesetzes und der technischen Regeln Einrichtungen zum Erhalt von Menschenleben, Hab und Gut. Die technische Ausstattung unterliegt daher besonderen Anforderungen im Hinblick auf betriebliche und sicherheitstechnische Zuverlässigkeit. Dies gilt auch für elektrische Einrichtungen in den Fahrzeugen. Hier sind die VDE und EN-Normen einzuhalten, zum Schutz des Personals und der technischen Ausstattung. Es gelten alle zutreffenden Teile der VDE, im Besonderen VDE 0100, Teil 717. Auch dann, wenn aus einigen Kreisen dargestellt wird, dass für die vorgenannten Fahrzeuge die VDE keine Gültigkeit hat, sondern nur die DIN 14.... Dies ist schlicht unrichtig und obendrein eine Lebensgefährdung der eigenen Hilfskräfte. Auch das Anbringen von Sicherheitshinweisen und der Verweis auf Dienstvorschriften kann die Gefahr nicht verhindern. Solange es technisch möglich ist (durch einheitliche Steckvorrichtungen) jede x beliebige Netzstrom oder Ersatzstromquelle zu benutzen, unabhängig von deren Sicherheitszustand, besonders unter Einsatzbedingungen, ist eine potentielle Gefährdung des Personals gegeben. Unabhängig der Diskussion, ob ein Einsatzfahrzeug, welches mit 230 V versorgt wird, nach VDE 0100 § 3b.2 und 3. ein ortsveränderliches Betriebsmittel ist, ist es im Sinne der VDE 0100 Teil 717 eine transportable Betriebsstätte, wenn sie der bestimmungsgemäßen Verwendung nach am Einsatzort (auch für Übungs- ,Schulungs- und Ausstellungszwecke) mit 230 V aus dem Niederspannungsnetz oder einer Ersatzstromquelle versorgt werden kann. Auch ein Wechselrichter 24 V/230 V ist eine Ersatzstromquelle und muss den VDE Schutzbestimmungen entsprechen.

Die besondere Gefährdung durch elektrischen Strom, wie im Bild dargestellt, ist dann gegeben, wenn eine Schutzleiterunterbrechung (lose Klemmenverbindung, hohe Leitungs- oder Übergangswiderstände, Leitungsvertauschung, nicht vorhandene oder defekte Schutzmaßnahmen) in Verbindung mit einem Körperschluss und/ oder Feuchtigkeitsbrücke im Einsatzfahrzeug vorliegt.

Feuchtigkeitsbrücken an elektrischen Betriebsmitteln z.B. Steckdosen, Installation, Ladegeräten (nicht IP 65) können entstehen durch Kondenswasser, direkter Wassereinwirkung bei Reinigungsmaßnahmen, Fahrzeugwaschanlagen, Fahrten bei Regen, Schneematsch auf überfluteten Wegen usw. Durch die Gummibereifung des Fahrzeuges ist ein relativ hoher Isolationswiderstand vorhanden, so dass weder die vorgeschaltete elektrische Gebäudeschutzeinrichtung, noch der im Fahrzeug eingebaute Fi- Schutzschalter auslöst. Würde das Fahrzeug nun von außen berührt (evt. noch mit durchnässtem Schuhwerk), so wird der Berührende einer gefährlichen Körperdurchströmung ausgesetzt, die dennoch nicht zur Auslösung der Schutzmaßnahmen führen muss und zur Zwangsunterbrechung der Netzversorgung (Nichterreichen des Auslösestromes). Unter diesen Umständen wird durch den alleinigen Einsatz eines FI-Schutzschalters im Fahrzeug eine Sicherheit vorgetäuscht, die so nicht vorhanden ist. Dieser im Bild dargestellte Fehler ist nicht nur theoretisch möglich, es hat ihn mehrfach real gegeben u.a. an einem RTW nach einer Fahrzeugwäsche.

 


Das Ende eines Fahrzeuges durch Missachtung der VDE Vorschriften.

Erst die kombinierte Verbindung FI-Schutzschalter mit einer Prüfeinrichtung (test unit) im Fahrzeug für den Nachweis derWirksamkeit der Schutzmaßnahme in der externen Verbindung gibt die Sicherheit, dass die Schutzleiterfunktion zum Zeitpunkt der Verbindung wirksam ist, (nach VDE 0100 T.717 zulässig). Ist die Schutzleiterfunktion nicht gegeben, kann die Betriebsstätte nicht mit 230 V versorgt werden. Man stelle sich diese beschriebene Fehlersituation im realen Einsatz vor, wieviel wertvolle Zeit muss für die Fehlersuche und Beseitigung aufgebracht werden, oder noch schlimmer, der erkannte Fehler wird einfach ignoriert.

Ob die Versorgung der mobilen Betriebsstätte mit 230 V ein Sicherheitsrisiko ist oder nicht, kann bei jedem Einsatz letztlich nur eine kompetente Elektrofachkraft mit den entsprechenden Messmitteln nach VDE entscheiden. Verantwortungsträger wissen, dass dies unter Einsatzbedingungen nahezu unmöglich ist.

 

Sicherheitsmaßnahme

Die VDE 0100 Teil 717 zeigt hier eine gute Lösung auf. Aus Sicht der Unfallverhütung ist der Schutztrennung und dem Aufbau eines neuen TN-S-Netzes mit einem 30 mA FI-Schutzschalters (RCD) innerhalb der beweglichen, transportablen Betriebsstätte Vorrang zu geben. Unter Berücksichtigung aller erdenklichen Fehlermöglichkeiten liegt in dieser elektrischen Versorgungsmaßnahme die größtmögliche Sicherheit vor tödlichen Körperströmen bei Körperschluss an elektrischen Verbrauchern und/oder der Installation in der transportablen Betriebsstätte/Fahrzeug.

Mit dieser Maßnahme Schutztrennung ist es vollkommen egal, ohne dass die Schutzmaßnahmen sich gegenseitig beeinträchtigen oder aufheben, ob die versorgende 230 V Stromquelle immer eine wirksame Schutzmaßnahme hat, ob der Schutzleiter gebrochen, zu hochohmig, gar nicht vorhanden oder vertauscht ist, ob das Netz genullt, ein Fehlerstrom oder Fehlerspannungssystem, einen Isolationswächter und/oder eine Schutzleiterprüfeinrichtung hat, ob die Versorgung aus einer Ersatzstromquelle, Stromerzeuger nach DIN 14685, jedem anderen x-beliebigen Stromerzeuger, einen Sinus-Wechselrichter, aus einer Verteilung des EVU oder die Versorgung auf einem Veranstaltungsgelände nach VDE 0100 Teil 722 (Bauten nach Schaustellerart) oder aus Gebäudeanlagen erfolgt.

Allerdings muss, wie in der VDE gefordert, der Schutztrenntransformator nach VDE 0551/EN 60742 aufgebaut und geprüft sein. Der Einspeisepunkt bis zum Schutzschalter muss schutzisoliert aufgebaut sein. Ebenso darf bei der Schutzmaßnahme Schutztrennung an der Einspeisesteckerdose CEE (DIN 49462) Fahrzeugeinspeisepunkt kein Schutzleiter angeschlossen sein. Durch diese Gesamtmaßnahme ist der Erdungsbezugspunkt das Fahrzeugchassis. Selbst bei nicht geerdetem (isoliert aufgebautem) Fahrzeug kommt es im Fehlerfall zur Auslösung der FI-Schutzeinrichtung und zur Zwangabschaltung der Elektroversorgung in der Betriebsstätte.

Zu beachten ist bei der Konzeptionierung transportabler Betriebsstätten, dass zur Versorgung elektrischer Verbrauchsmittel außerhalb der Betriebsstätte nach VDE 0100 Teil 717 eine eigene separate Schutzmaßnahme (Schutztrennung) vorhanden sein muss.

Mobile Betriebsstätten in denen Fernmeldeanlagen enthalten sind, Funk und/oder Draht gebundene Übertragungseinrichtungen nach VDE 0800 Teil 1 § 2.1, hierzu gehören auch “ELW”, wenn sie mit Nachrichten-Übertragungsmitteln gemäß VDE 0800 Teil 1 § 2.1 ausgestattet sind, müssen aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Funktionsstörungen (z.B. Brummstörungen, über Schutzleiter und Funktionserder fließende Potential-Ausgleichsströme usw.) nach VDE 0800 Teil 2 § 18 mit Schutztrenntransformatoren ausgestattet sein.

 

Fahrzeugstartverrieglung in Verbindung mit 230 V Einspeisung

Einsatzfahrzeuge, mobile Betriebsstätten, ELW, RTW usw, die am Standort oder an der Einsatzstelle mit einer 230 V Versorgung verbunden sind, stellen eine potentielle Gefahr dar. Wird das Fahrzeug vor dem Starten und Hinausfahren versehentlich nicht von der 230 V Stromversorgungsquelle getrennt, führt dies zwangsläufig zur Zerstörung der Einspeisesteckverbindung bzw. der Anschlussleitungen. Defekte 230 V Steckverbindung, abgerissene Zuleitung mit blanker Spannung. Schutzmaßnahmen müssen nicht unbedingt auslösen (zu geringer Auslösestrom). Eine außerordentliche, lebensgefährliche Situation ist entstanden! Selbst wenn die Anschlussleitung sichtbar nicht beschädigt ist, kann dennoch der Schutzleiter gebrochen oder gelöst sein. Auch wenn es für Startverriegelungen keine eigene VDE Vorschrift gibt, ist dies aus den technischen Grundsätzen der VDE 1000 (sicherheitsgerechte Gestaltung technischer Erzeugnisse) sowie der VDE 0100 Teil 717 problemlos herzuleiten, dass eine Fahrzeug so lange startverriegelt sein soll, solange es mit 230 V versorgt wird. In mancher DIN Vorschrift, z. B. DIN 75080 Teil 2 wird die Startverriegelung auch gefordert.

Manche Diskussionen grenzen nahezu an Haarspalterei, unter Missachtung des Personenschutzes, wenn z. B. dargelegt wird, dass ein TLF 16 mit eingebauter 230 V Tankheizung, die aus dem 230 V Netz versorgt wird, nach VDE 0100 § 3 b 2. eine ortsfeste Anlage ist und somit nicht startverriegelt werden braucht und ebenso weitergehende Schutzmaßnahmen nicht zu berücksichtigen sind. Erst der Umkehrschluss macht Sinn: Ein Fahrzeug mit 230 V Einspeisung gilt nach VDE 0100 § 3. b.3 so lange als ortsveränderliche Betriebseinrichtung, so lange sie nicht startverriegelt ist.

Im Laufe der Jahrzehnte hat man so manche abenteuerliche Selbstkonstruktionen gesehen, die angeblich vom Fachpersonal erstellt worden sind, aber eher den Eindruck von Peterchens Bastelstunde vermitteln. Dies gilt im Besonderen auch für die 230 V Anlage.

 

Sind Fahrzeuge Feuchträume?

Hierzu gibt es in der VDE keine begrifflich klare Vorschrift. Feuerwehrfahrzeuge und Betriebsstätten, die mit 230 V versorgt werden, können sehr wohl nach VDE 0100 § 3 T.4 als feuchte und nasse Räume angesehen werden, hierzu ist auch die VDE 1000 von Bedeutung, im Besonderen wenn an und in ihm mit Wasser gearbeitet wird (TLF, LF mit eingebauter Pumpe usw.). Ebenso ist bei Fahrzeugen immer mit Kondenswasserbildung zu rechnen, z. B. kalt-warm Wechsel (und/ oder der Aufenthalt von mehreren Personen im Fahrzeug (MTW) bei Einsätzen oder Veranstaltungen.

Die Entscheidung, ob Trocken- oder Feuchtraum muß letztlich der Betreiber und/oder Errichter treffen, unter Bewertung aller einsatztechnischen und der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeuges. Da die Einsatzbedingungen nicht immer klar vorhersehbar sind und Schäden an Personen und technischem Gerät zu vermeiden sind, empfiehlt es sich, die 230 V Installation immer als Feuchtrauminstallation auszuführen und die Geräte, z.B. Ladegeräte usw. nach VDE 0470 Teil 1 (IP-Code) zu beurteilen und auszuwählen.

 

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!

Dieser Ausspruch hat immer dann besondere Bedeutung, wenn eine Gefährdung nicht sofort offensichtlich ist, die erst in Folge eines anderen Vorgangs entsteht. Dies gilt für die Schutztrennung ebenso wie für die Startverriegelung oder in Kombination. Somit ist vorbeugen allemal besser, zumal es hierfür TÜV abgenommene, anschlußfertige technische, modulare Lösungen gibt.

 

VDE - Richtlinien

Die VDE Bestimmungen haben zwar nicht den Status eines Gesetzes, sie geben aber den jeweiligen gültigen Stand der Technik wieder. Die BG fordert in der UV V, ebenso wie die Haftpflicht- und Brand-versicherer, dass die technischen Einrichtungen und Installationen den Stand der Technik entsprechen, also der VDE. Das heißt: Wird die VDE nicht angewandt müssen Sie, der Anwender und/oder Errichter im Schadensfall den Beweis erbringen, dass die von Ihnen gewählte Sicherheitslösung besser als die der VDE ist. Gelingt Ihnen das nicht, ist der Versicherungsschutz dahin. Spätestens aber, wenn sich der Staatsanwalt für den Schadenshergang interessiert, werden Sie erklären müssen, wieso die von Ihnen gewählte Lösung z. B. anbringen von Hinweisen (die Anlage darf nur.......... betrieben werden), besser ist, als die konsequente Anwendung der VDE.

 

Deshalb: Ein Menschenleben ist eben unwiederbringbar und bedarf den bestmöglichen Schutz. Kosten sollten hier zweitrangig sein.

 

Anmerkung: Die angeführten Vorschriften und Grundsatzüberlegungen treffen für alle mobilen E-Betriebsstätten zu auch für THW, BGS, Polizei sowie für Messfahrzeuge und Werkstattwagen der Stadtwerke usw.


Verfasser: R. Bröcker

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