Netzabhängige
230 V Stromversorgungsanlagen in transportablen elektrischen
Betriebsstätten |

Grundsätzliches zum Thema 230 V im Fahrzeug:
Fahrzeuge und technische Ausrüstungen
des Brand- und Katastrophenschutzes sind im Sinne des
Gesetzes und der technischen Regeln Einrichtungen zum
Erhalt von Menschenleben, Hab und Gut. Die technische
Ausstattung unterliegt daher besonderen Anforderungen
im Hinblick auf betriebliche und sicherheitstechnische
Zuverlässigkeit. Dies gilt auch für elektrische Einrichtungen
in den Fahrzeugen. Hier sind die VDE und EN-Normen einzuhalten,
zum Schutz des Personals und der technischen Ausstattung.
Es gelten alle zutreffenden Teile der VDE, im Besonderen
VDE 0100, Teil 717. Auch dann, wenn aus einigen Kreisen
dargestellt wird, dass für die vorgenannten Fahrzeuge
die VDE keine Gültigkeit hat, sondern nur die DIN 14....
Dies ist schlicht unrichtig und obendrein eine Lebensgefährdung
der eigenen Hilfskräfte. Auch das Anbringen von Sicherheitshinweisen
und der Verweis auf Dienstvorschriften kann die Gefahr
nicht verhindern. Solange es technisch möglich ist (durch
einheitliche Steckvorrichtungen) jede x beliebige Netzstrom
oder Ersatzstromquelle zu benutzen, unabhängig von deren
Sicherheitszustand, besonders unter Einsatzbedingungen,
ist eine potentielle Gefährdung des Personals gegeben.
Unabhängig der Diskussion, ob ein Einsatzfahrzeug, welches
mit 230 V versorgt wird, nach VDE 0100 § 3b.2 und 3. ein
ortsveränderliches Betriebsmittel ist, ist es im Sinne
der VDE 0100 Teil 717 eine transportable Betriebsstätte,
wenn sie der bestimmungsgemäßen Verwendung nach am Einsatzort
(auch für Übungs- ,Schulungs- und Ausstellungszwecke)
mit 230 V aus dem Niederspannungsnetz oder einer Ersatzstromquelle
versorgt werden kann. Auch ein Wechselrichter 24 V/230
V ist eine Ersatzstromquelle und muss den VDE Schutzbestimmungen
entsprechen.
Die besondere Gefährdung durch elektrischen Strom, wie
im Bild dargestellt, ist dann gegeben, wenn eine Schutzleiterunterbrechung
(lose Klemmenverbindung, hohe Leitungs- oder Übergangswiderstände,
Leitungsvertauschung, nicht vorhandene oder defekte Schutzmaßnahmen)
in Verbindung mit einem Körperschluss und/ oder Feuchtigkeitsbrücke
im Einsatzfahrzeug vorliegt.
Feuchtigkeitsbrücken an elektrischen Betriebsmitteln z.B.
Steckdosen, Installation, Ladegeräten (nicht IP 65) können
entstehen durch Kondenswasser, direkter Wassereinwirkung
bei Reinigungsmaßnahmen, Fahrzeugwaschanlagen, Fahrten
bei Regen, Schneematsch auf überfluteten Wegen usw. Durch
die Gummibereifung des Fahrzeuges ist ein relativ
hoher Isolationswiderstand vorhanden, so dass weder die
vorgeschaltete elektrische Gebäudeschutzeinrichtung, noch
der im Fahrzeug eingebaute Fi- Schutzschalter auslöst.
Würde das Fahrzeug nun von außen berührt (evt. noch mit
durchnässtem Schuhwerk), so wird der Berührende einer
gefährlichen Körperdurchströmung ausgesetzt, die dennoch
nicht zur Auslösung der Schutzmaßnahmen führen muss und
zur Zwangsunterbrechung der Netzversorgung (Nichterreichen
des Auslösestromes). Unter diesen Umständen wird durch
den alleinigen Einsatz eines FI-Schutzschalters im Fahrzeug
eine Sicherheit vorgetäuscht, die so nicht vorhanden ist.
Dieser im Bild dargestellte Fehler ist nicht nur theoretisch
möglich, es hat ihn mehrfach real gegeben u.a. an einem
RTW nach einer Fahrzeugwäsche.

Das Ende eines Fahrzeuges
durch Missachtung der VDE Vorschriften.
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Erst die kombinierte Verbindung
FI-Schutzschalter mit einer Prüfeinrichtung (test unit)
im Fahrzeug für den Nachweis derWirksamkeit der Schutzmaßnahme
in der externen Verbindung gibt die Sicherheit, dass die
Schutzleiterfunktion zum Zeitpunkt der Verbindung wirksam
ist, (nach VDE 0100 T.717 zulässig). Ist die Schutzleiterfunktion
nicht gegeben, kann die Betriebsstätte nicht mit 230 V
versorgt werden. Man stelle sich diese beschriebene Fehlersituation
im realen Einsatz vor, wieviel wertvolle Zeit muss für
die Fehlersuche und Beseitigung aufgebracht werden, oder
noch schlimmer, der erkannte Fehler wird einfach ignoriert.
Ob die Versorgung der
mobilen Betriebsstätte mit 230 V ein Sicherheitsrisiko
ist oder nicht, kann bei jedem Einsatz letztlich nur eine
kompetente Elektrofachkraft mit den entsprechenden Messmitteln
nach VDE entscheiden. Verantwortungsträger wissen, dass
dies unter Einsatzbedingungen nahezu unmöglich ist.
Sicherheitsmaßnahme
Die VDE 0100 Teil 717 zeigt hier eine gute Lösung auf.
Aus Sicht der Unfallverhütung ist der Schutztrennung und
dem Aufbau eines neuen TN-S-Netzes mit einem 30 mA FI-Schutzschalters
(RCD) innerhalb der beweglichen, transportablen Betriebsstätte
Vorrang zu geben. Unter Berücksichtigung aller erdenklichen
Fehlermöglichkeiten liegt in dieser elektrischen Versorgungsmaßnahme
die größtmögliche Sicherheit vor tödlichen Körperströmen
bei Körperschluss an elektrischen Verbrauchern und/oder
der Installation in der transportablen Betriebsstätte/Fahrzeug.
Mit dieser Maßnahme Schutztrennung ist es vollkommen egal,
ohne dass die Schutzmaßnahmen sich gegenseitig beeinträchtigen
oder aufheben, ob die versorgende 230 V Stromquelle immer
eine wirksame Schutzmaßnahme hat, ob der Schutzleiter
gebrochen, zu hochohmig, gar nicht vorhanden oder vertauscht
ist, ob das Netz genullt, ein Fehlerstrom oder Fehlerspannungssystem,
einen Isolationswächter und/oder eine Schutzleiterprüfeinrichtung
hat, ob die Versorgung aus einer Ersatzstromquelle, Stromerzeuger
nach DIN 14685, jedem anderen x-beliebigen Stromerzeuger,
einen Sinus-Wechselrichter, aus einer Verteilung des EVU
oder die Versorgung auf einem Veranstaltungsgelände nach
VDE 0100 Teil 722 (Bauten nach Schaustellerart) oder aus
Gebäudeanlagen erfolgt.
Allerdings muss, wie in der VDE gefordert, der Schutztrenntransformator
nach VDE 0551/EN 60742 aufgebaut und geprüft sein. Der
Einspeisepunkt bis zum Schutzschalter muss schutzisoliert
aufgebaut sein. Ebenso darf bei der Schutzmaßnahme Schutztrennung
an der Einspeisesteckerdose CEE (DIN 49462) Fahrzeugeinspeisepunkt
kein Schutzleiter angeschlossen sein. Durch diese Gesamtmaßnahme
ist der Erdungsbezugspunkt das Fahrzeugchassis. Selbst
bei nicht geerdetem (isoliert aufgebautem) Fahrzeug kommt
es im Fehlerfall zur Auslösung der FI-Schutzeinrichtung
und zur Zwangabschaltung der Elektroversorgung in der
Betriebsstätte.
Zu beachten ist bei der Konzeptionierung transportabler
Betriebsstätten, dass zur Versorgung elektrischer Verbrauchsmittel
außerhalb der Betriebsstätte nach VDE 0100 Teil 717 eine
eigene separate Schutzmaßnahme (Schutztrennung) vorhanden
sein muss.
Mobile Betriebsstätten in denen Fernmeldeanlagen enthalten
sind, Funk und/oder Draht gebundene Übertragungseinrichtungen
nach VDE 0800 Teil 1 § 2.1, hierzu gehören auch "ELW",
wenn sie mit Nachrichten-Übertragungsmitteln gemäß VDE
0800 Teil 1 § 2.1 ausgestattet sind, müssen aus Sicherheitsgründen
und zur Vermeidung von Funktionsstörungen (z.B. Brummstörungen,
über Schutzleiter und Funktionserder fließende Potential-Ausgleichsströme
usw.) nach VDE 0800 Teil 2 § 18 mit Schutztrenntransformatoren
ausgestattet sein.

Fahrzeugstartverrieglung in Verbindung mit 230 V Einspeisung
Einsatzfahrzeuge, mobile Betriebsstätten, ELW, RTW usw,
die am Standort oder an der Einsatzstelle mit einer 230
V Versorgung verbunden sind, stellen eine potentielle
Gefahr dar. Wird das Fahrzeug vor dem Starten und Hinausfahren
versehentlich nicht von der 230 V Stromversorgungsquelle
getrennt, führt dies zwangsläufig zur Zerstörung der Einspeisesteckverbindung
bzw. der Anschlussleitungen. Defekte 230 V Steckverbindung,
abgerissene Zuleitung mit blanker Spannung. Schutzmaßnahmen
müssen nicht unbedingt auslösen (zu geringer Auslösestrom).
Eine außerordentliche, lebensgefährliche Situation ist
entstanden! Selbst wenn die Anschlussleitung sichtbar
nicht beschädigt ist, kann dennoch der Schutzleiter gebrochen
oder gelöst sein. Auch wenn es für Startverriegelungen
keine eigene VDE Vorschrift gibt, ist dies aus den technischen
Grundsätzen der VDE 1000 (sicherheitsgerechte Gestaltung
technischer Erzeugnisse) sowie der VDE 0100 Teil 717 problemlos
herzuleiten, dass eine Fahrzeug so lange startverriegelt
sein soll, solange es mit 230 V versorgt wird. In mancher
DIN Vorschrift, z. B. DIN 75080 Teil 2 wird die Startverriegelung
auch gefordert.
Manche Diskussionen grenzen nahezu an Haarspalterei, unter
Missachtung des Personenschutzes, wenn z. B. dargelegt
wird, dass ein TLF 16 mit eingebauter 230 V Tankheizung,
die aus dem 230 V Netz versorgt wird, nach VDE 0100 §
3 b 2. eine ortsfeste Anlage ist und somit nicht startverriegelt
werden braucht und ebenso weitergehende Schutzmaßnahmen
nicht zu berücksichtigen sind. Erst der Umkehrschluss
macht Sinn: Ein Fahrzeug mit 230 V Einspeisung gilt nach
VDE 0100 § 3. b.3 so lange als ortsveränderliche Betriebseinrichtung,
so lange sie nicht startverriegelt ist.
Im Laufe der Jahrzehnte hat man so manche abenteuerliche
Selbstkonstruktionen gesehen, die angeblich vom Fachpersonal
erstellt worden sind, aber eher den Eindruck von Peterchens
Bastelstunde vermitteln. Dies gilt im Besonderen auch
für die 230 V Anlage.
Sind Fahrzeuge Feuchträume?
Hierzu gibt es in der VDE keine begrifflich klare Vorschrift.
Feuerwehrfahrzeuge und Betriebsstätten, die mit 230 V
versorgt werden, können sehr wohl nach VDE 0100 § 3 T.4
als feuchte und nasse Räume angesehen werden, hierzu ist
auch die VDE 1000 von Bedeutung, im Besonderen wenn an
und in ihm mit Wasser gearbeitet wird (TLF, LF mit eingebauter
Pumpe usw.). Ebenso ist bei Fahrzeugen immer mit Kondenswasserbildung
zu rechnen, z. B. kalt-warm Wechsel (und/ oder der Aufenthalt
von mehreren Personen im Fahrzeug (MTW) bei Einsätzen
oder Veranstaltungen.
Die Entscheidung, ob Trocken- oder Feuchtraum muß letztlich
der Betreiber und/oder Errichter treffen, unter Bewertung
aller einsatztechnischen und der bestimmungsgemäßen Verwendung
des Fahrzeuges. Da die Einsatzbedingungen nicht immer
klar vorhersehbar sind und Schäden an Personen und technischem
Gerät zu vermeiden sind, empfiehlt es sich, die 230 V
Installation immer als Feuchtrauminstallation auszuführen
und die Geräte, z.B. Ladegeräte usw. nach VDE 0470 Teil
1 (IP-Code) zu beurteilen und auszuwählen.
Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!
Dieser Ausspruch hat immer dann besondere Bedeutung, wenn
eine Gefährdung nicht sofort offensichtlich ist, die erst
in Folge eines anderen Vorgangs entsteht. Dies gilt für
die Schutztrennung ebenso wie für die Startverriegelung
oder in Kombination. Somit ist vorbeugen allemal besser,
zumal es hierfür TÜV abgenommene, anschlußfertige technische,
modulare Lösungen gibt.
VDE - Richtlinien
Die VDE Bestimmungen haben zwar nicht den Status eines
Gesetzes, sie geben aber den jeweiligen gültigen Stand
der Technik wieder. Die BG fordert in der UV V, ebenso
wie die Haftpflicht- und Brand-versicherer, dass die technischen
Einrichtungen und Installationen den Stand der Technik
entsprechen, also der VDE. Das heißt: Wird die VDE nicht
angewandt müssen Sie, der Anwender und/oder Errichter
im Schadensfall den Beweis erbringen, dass die von Ihnen
gewählte Sicherheitslösung besser als die der VDE ist.
Gelingt Ihnen das nicht, ist der Versicherungsschutz dahin.
Spätestens aber, wenn sich der Staatsanwalt für den Schadenshergang
interessiert, werden Sie erklären müssen, wieso die von
Ihnen gewählte Lösung z. B. anbringen von Hinweisen (die
Anlage darf nur.......... betrieben werden), besser ist,
als die konsequente Anwendung der VDE.
Deshalb: Ein Menschenleben ist eben unwiederbringbar
und bedarf den bestmöglichen Schutz. Kosten sollten hier
zweitrangig sein.
Anmerkung: Die angeführten Vorschriften und
Grundsatzüberlegungen treffen für alle mobilen E-Betriebsstätten
zu auch für THW, BGS, Polizei sowie für Messfahrzeuge
und Werkstattwagen der Stadtwerke usw.
Verfasser: R. Bröcker |
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